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Vereinsbeiträge

Beitragsordnung gültig ab 01.01.2026 (Beschluss der Jahreshauptversammlung 2025). Der Beitrag setzt sich zusammen aus Beitrag Hauptverein und dem Abteilungsbeitrag.

 

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Änderungen der Bankverbindung oder Adresse bitte sofort mitteilen!


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Satzung anschauen

Hier können Sie die aktuelle Satzung der SG Viernheim als PDF anschauen.

Die Jahreshauptversammlung 2010 beschloss folgende Anträge:

Beiträge werden ab dem Jahr 2011 per Lastschrift eingezogen.
Die Beiträge können auf Wunsch des Mitglieds bzw. des neu aufzunehmenden Mitglieds wie folgt abgebucht werden: Quartal, halbjährlich, jährlich.

Der Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

Grundbeitrag Hauptverein, ggf. Aufnahmegebühr, Abteilungsbeitrag.